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Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Progames GmbH

 

1. Geltung der Bedingung

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfts-beziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Käufer erklärt sich bei Auftragserteilung mit diesen Geschäftsbedingungen einver-standen. Stillschweigen des Verkäufers oder Erfüllung der Vertragsleistung gelten in keinem Fall als Zustimmung zu etwaigen Bedingungen des Käufers.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Für alle Vereinbarungen gelten nachstehende Bedingungen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge werden erst für uns verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt wurden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Nebenabreden, Vorbehalte, Abänderung, sowie die Zusicherung von Eigenschaften. Gerichtsstand sowie Zahlungs- und Erfüllungsort ist 8430 Kaindorf/Sulm. Das gilt auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks, die an anderen Orten zahlbar sind, sowie für die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens, und wenn der Schuldner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist. Für Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen ist eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend. Der Verkäufer behält sich handelsübliche Abweichungen hinsichtlich der in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen angegebenen Leistungen, insbesondere hinsichtlich der Maße und Farben sowie Konstruktions- und Formänderungen, welche vom Tage der Auftragserteilung bis zur Auslieferung durchgeführt werden, vor, sowie sonstige Abweichungen, durch die die Verwendung zu dem vertragsmäßigen Zweck nicht eingeschränkt wird, ohne dass der Käufer Ansprüche daraus herleiten kann. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstige technische Daten oder Angaben, kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar.

3. Zahlungsbedingungen

Falls nicht anders vereinbart, haben sämtliche Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise stets ab Lieferwerk ohne Fracht, Verpackung, Versicherung, Montage und Mehrwertssteuer. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Diskont-, Bank- und Wechselspesen sind vom Kunden zu tragen. Unsere gesamte Forderung gegen den Schuldner wird fällig, wenn ein Wechsel oder Scheck nicht eingelöst wird oder wenn bei Abzahlungsgeschäften der Schuldner mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug ist. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wobei der Kunde ausdrücklich auf eine Verjährung der Forderung verzichtet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Bei Zielüberschreitung werden unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank berechnet. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechts festgestellt wurden oder unstreitig sind.

4. Lieferung

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Letzteres auch dann, wenn frachtfreie Lieferung oder Transport mit Transportmitteln des Verkäufers vereinbart wurde. Bei Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist um mehr als
6 Wochen kann der Bestseller vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Materialbeschaffungs- Schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personenmangel, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eingetreten sind, berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Verzögerungszeit hinauszuschieben. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen und bei entsprechender vorheriger Ankündigung auch zur vorzeitigen Lieferung berechtigt. Behält ein Geschäftspartner bei einem Kauf auf Probe das Gerät über die vereinbarte Probezeit hinaus, ist der Kauf abgeschlossen, und es erfolgt volle Berechnung des Kaufpreises.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis vollständigen Bezahlung sämtlicher dem Verkäufer aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen bleiben alle gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verarbeiten,
zu veräußern, oder in andere Gegenstände einzubauen, jedoch nur, solange der Kunde gegenüber der progames Handels GmbH. sich nicht mit irgendeiner Zahlung im Verzuge befindet sowie unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderung ist unzulässig.
Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Kunde nicht das Eigentum gemäß ABGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Kunden für die progames Handels GmbH. vorgenommen. Der Kunde verwahrt diese Ware unentgeltlich. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Kunden nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die progames Handels GmbH. das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Werte der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen gemäß des Paragraphen des ABGBG. Auch in diesem Fall verwahrt der Kunde diese Ware unentgeltlich. Der Kunde tritt hiermit die aus einem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent) sicherungshalber an die progames Handels GmbH. ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Von Pfändungen oder Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist die progames Handels GmbH. unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen. Die Dritten sind auf das Eigentum der progames Handels GmbH. hinzuweisen. Sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist die progames Handels GmbH. berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch die progames Handels GmbH. liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

6. Mängelhaftung

Mängelrügen müssen bei erkennbaren Mängeln und bei verborgenen Mängeln nach deren Entdeckung innerhalb von drei Tagen schriftlich bei uns in
8430 Kaindorf/Sulm erhoben werden. Bei Versäumung dieser Frist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Hat ein Dritter die gelieferte Ware repariert oder zu reparieren versucht, ist jede Beanstandung ausgeschlossen. Im Falle begründeter Mängelrüge sind wir verpflichtet, kostenlos nach unserer Wahl für Nachbesserung zu sorgen bzw. die fehlerhaften Teile oder das gesamte Gerät zu ersetzen. Die Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde, soweit sie dadurch entstehen, dass die Automaten an einen anderen Ort als an den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung verbracht wurden. Der Anspruch auf Gewährleistung entfällt, wenn wir Nachbesserung gewählt haben und der Kunde die für die Nachbesserung erforderlichen Maßnahmen nicht trifft, insbesondere nicht den Zugang zu den Automaten nach Vereinbarung eines Termins unserer Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Die Rückgängigmachung muss schriftlich innerhalb einer Woche in 8430 Kaindorf/Sulm erklärt werden, nachdem zweifelsfrei feststeht, oder wir dem Kunden schriftlich erklärt haben, dass wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage sind. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei natürlichem Verschleiß und bei unsachgemäßer oder unfachmännischer Behandlung. Bei Gebrauchtgeräten ist jede Mängelhaftung ausgeschlossen. Bei Waren, die wir nicht produzieren, sondern lediglich vertreiben, beschränkt sich die Gewährleistung auf die uns gegen den Lieferanten zustehenden Rechte. Wir sind berechtigt, zur Überprüfung die Rücksendung des beanstandeten Teiles zu verlangen, bevor wir Ersatz liefern. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Ware und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden sind nicht abtretbar. An den von der progames Handels GmbH. gelieferten Produkte stehen der progames Handels GmbH. Urheberechte zu. Der Kunde darf diese Produkte nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes benutzen und weiterveräußern.

7. Eintauschgeräte/ Inzahlungnahme

Nehmen wir gebrauchte Geräte zur vollen und teilweisen Deckung des Kaufpreises in Zahlung, so ist der Käufer verpflichtet, uns etwaige Mängel der in Zahlung zu gebenden Geräte mitzuteilen. Der Käufer sichert uns zu, dass die Geräte keine weiteren Mängel als die mitgeteilten aufweisen. Er sichert uns insbesondere zu, dass die Geräte keine verborgenen Mängel besitzen. Sollte die Überprüfung der Geräte durch uns ergeben, dass die Geräte mit Mängeln behaftet sind, behalten wir uns vor, eine verminderte Gutschrift bzw. eine entsprechende Nachbelastung zu erteilen.

8. Amtliche Zulassungen

Der Käufer hat sich bei Aufstellung der Automaten an den Inhalt der behördlichen Zulassung zu halten. Wir sind nicht dafür verantwortlich, wenn Zulassungen aufgehoben oder geändert werden sollten, insoweit sind Regressansprüche und Mängelrügen in jeder Art ausgeschlossen.

9. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich. Ist der Kunde Vollkaufmann im Sinne der österreichischen UGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich restliches Sondervermögen, ist Leibnitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Die progames Handels GmbH. ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an anderen Gerichtsständen zu verklagen. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die den mit der ersteren verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.